Betrifft: 4. Pandemie – Welle

Aktuell sind die Regelungen zur Vorbeugung von Corona – Infektionen wieder deutlich strenger geworden. Medizinisch begründete Behandlungen sind aber weiterhin ohne Einschränkungen jederzeit möglich.

Ich selbst erfülle selbstverständlich die 2G+  – Regel und trage während der Sprechstunde ständig eine FFP2 – Maske.

Jede Person, die ich behandele, muss ebenfalls während der Anwesenheit in der Praxis eine FFP2 – Maske tragen. Begleitpersonen müssen bis auf wenige Ausnahmen außerhalb der Praxis warten. Wenn ihre Anwesenheit aus medizinischen Gründen erforderlich sein sollte, müssen sie 2G+ erfüllen, alternativ 2G mit zusätzlicher Booster – Impfung.

Eine Testung vor Ort nach frühzeitiger Anmeldung ist möglich, natürlich auch mit 24 Stunden gültiger Bescheinigung.