Behandlungskosten und Kostenübernahme

Die Akupunkturbehandlung, der voraussichtliche Behandlungsumfang und die zu erwartenden Kosten werden im Rahmen eines Vorgesprächs geklärt. Dieses Vorgespräch ist ebenfalls kostenpflichtig und auch zu bezahlen, wenn Sie sich anschließend gegen eine Akupunktur-Behandlung entscheiden.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen meine Behandlungen nicht. Sollten Sie eine Behandlung von chronischen Knie-Schmerzen oder Lendenwirbelsäulen-Schmerzen für sich in Betracht ziehen, können Sie sich an Kassenärzte mit einer entsprechenden Zulassung wenden. In diesem Fall ist die Akupunktur eine Kassenleistung. Allerdings ist das Vorgehen bei dieser Form der Behandlung genau vorgeschrieben und nicht individualisierbar. Das ist bei einem Teil der so behandelten Patientinnen und Patienten schon von Nachteil. Natürlich können Sie sich auch von mir bei diesen Erkrankungen als Selbstzahler behandeln lassen.

Wenn Sie sicher wissen möchten, ob die Kosten für Ihre Behandlung übernommen oder bezuschusst werden, ist eine Nachfrage bei Ihrer Krankenversicherung in jedem Fall zu empfehlen.

Die Abrechnung erfolgt selbstverständlich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).